Wartung Feuerlöscher
Feuerlöschgeräte sind heutzutage aus keinem Unternehmen wegzudenken. Der Gesetzgeber schreibt für alle Betriebe und gewerblich genutzten Räumlichkeiten Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vor. Diese Feuerlöscher müssen nach Herstellerangabe und der DIN 14406-4 mindestens einmal in zwei Jahren instand gehalten werden. Diese Arbeiten führen wir nach Herstellerangabe für alle Modelle und alle Größen aus.
Feuerlöschgeräte sind essenzielle Sicherheitseinrichtungen. Ein Feuerlöscher muss zwingend nach jeder Benutzung, auch wenn dieser nicht komplett entleert wurde, neu gefüllt werden. Auch diese Arbeiten führen wir für alle Feuerlöschertypen und Hersteller aus. Sollte sich aus der Überprüfung des benutzen Gerätes ergeben, dass eine Neubefüllung nicht wirtschaftlich sein sollte in Hinblick auf Kosten der Befüllung und dem Ersatz durch ein Neugerät werden wir dieses in jedem Fall vor der Ausführung der Arbeiten besprechen.
Zur Wartung gehören:
- die Behälterinnenkontrolle
- die Brandschutztechnische Prüfung
- der Wechsel der Dichtungen und
- die Prüfung des Behälters nach BetrSichV (welche alle fünf Jahre erfolgen muss)
Die Arbeiten führen wir bei Ihnen vor Ort mit unserem Werkstattfahrzeug aus.